Ist J.K. Rowling pädophil?
Nein. natürlich nicht, das heißt: Woher soll ich das wissen, also sicher kann man sich natürlich nie… Oh mein Gott, die macht Lesungen vor Kindern und man weiß nicht, ob sie nicht vielleicht DOCH pädophil ist!
Gottseidank gibt es das britische Vetting and Barrel Scheme.
Jeder, der mit Kindern zu tun hat, muss sich auf eigene Kosten registrieren lassen und wird einer Sicherheitsprüfung unterzogen. Dazu gehören auch Kinderbuchautoren.
Gibt es so etwas wie den pädophilen Blick? Schaut man Weihnachtsmännern, Kioskverkäufern, Eisdealern, Comicladenbesitzern und George Lucas nun tief in die Augen, ehe sie mit Kindern in Kontakt treten?
Und was ist mit Eltern und Verwandten? Jede Statistik belegt schließlich die Gefährlichkeit des Stiefvaters (beziehungsweise des neuen Partners der Mutter) für das leibliche Wohl des Kindes. Sollte man nicht besser bei Geburt eins Babys sämtliche Verwandte des kleinen Erdenbürgers registrieren, ihre Festplatten durchstöbern oder ihnen nackte Säuglingspuppen zeigen und dabei ihre Genitaliendurchblutung messen?
Und können wir es dabei belassen? Sind nicht alte Menschen ähnlich hilflos? Müssen wir nicht, um als Gesellschaft, die ihren schwächsten Mitgliedern Schutz bieten will, gelten zu können, den Anstand haben, Altenpfleger auf ihre Neigung zu Diebstahl und Nachlässigkeit beim Thema Windelwechsel zu überprüfen?
Müssten wir nicht bei Vorstandsvorsitzenden von DAX-Unternehmen besonders gründlich ihren Hang zur Steuerehrlichkeit testen, schließlich überlassen wir ihnen die Verantwortung für das ganze gute Geld?
Entschuldigung, den letzten Punkt ziehe ich wegen offensichtlicher Hysterie zurück.
Es ist leider etwas untergegangen, dass auch unsere Justizministerin Brigitte Zypries die Unschuldsvermutung zur Schuldvermutung machen wollte. Zum Thema Jugendpornographie sagte sie auf abgeordnetenwatch.de:
„Auf die Kategorie ‚Scheinjugendlicher‘ bezogen bedeutet das, eine jugendpornografische Schrift liegt vor, wenn aus der Sicht eines verständigen Beobachters nicht sicher ausgeschlossen werden kann, dass die Darsteller Jugendliche sind.“
Solange das Gegenteil nicht sicher ist, gilt man also als schuldig.
Das Bundesverfassungsgericht hat der Ministerin wohltuend deutlich widersprochen:
Es genüge nicht, „dass die Volljährigkeit der betreffenden Person für den objektiven Betrachter zweifelhaft ist; vielmehr müsste der Beobachter umgekehrt eindeutig zu dem Schluss kommen, dass jugendliche Darsteller beteiligt sind.“ Das Gericht führt ganz konkret als ein mögliches hinreichendes Kriterium – in Bezug auf die Darsteller – an, „wenn sie (fast) noch kindlich wirken und die Filme somit schon in die Nähe von Darstellungen geraten, die als (Schein-) Kinderpornographie unter den Straftatbestand des § 184b StGB fallen.“
Das Bundesverfassungsgericht muss der Bundesjustizministerin erklären, dass die Unschuldsvermutung noch Bestand hat.
Wann werden wohl die Richter zur Vernunft kommen?
via Reddit